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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.               Allgemeines

(1)       Unsere nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

(2)       Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen werden für uns nur verbindlich, wenn Sie von uns in Schriftform bestätigt sind; das Gleiche gilt für mündliche Änderungen, Vereinbarungen und Zusagen; jeweils nur gültig unter Vorbehalt. Die Abbildungen in unserem Katalog sind nicht immer maßstabsgetreu; Maß- und Gewichtsangaben sind annähernd. Technische-, Modell- und Ausführungsänderungen der Waren behalten wir uns vor.

(3)       Wir behalten uns Eigentums- und Urheberrechte an Fotos, Abbildungen, Zeichnungen, Konstruktions- und sonstigen Unterlagen vor; diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

II.              Sonderanfertigungen:

(1)       Die Liefermenge bei Sonderanfertigungen darf um bis zu 10% unter- oder überschritten werden. Zu Sonderanfertigungen zählen auch Serienartikel, die nach dem Wunsch des Bestellers besonders gekennzeichnet wurden oder auch farblich vom Serienartikel abweichen.

III.            Preise:

(1)       Die Preise verstehen sich ab Werk Wuppertal-Cronenberg, ausschließlich Porto- und Verpackungskosten und zzgl. der am Tage der Lieferung geltenden Mehrwertsteuer.

(2)       Lieferungen im Inland erfolgen ab einem Nettowarenwert von € 400,-- frei Haus.

(3)       Für Aufträge unter € 100,-- netto wird ein Mindermengenzuschlag von € 10,-- netto berechnet.

(4)       Mit Erscheinen dieser Preisliste werden alle bisherigen Preise ungültig.

(5)       Die angegebenen Preise sind unter Vorbehalt gültig. Kurzfristige Änderungen können sich u.a. wegen steigender Rohstoffpreise, Rohstoffknappheit, unvorhersehbaren Ereignissen etc. ergeben.

IV.             Zahlungsbedingungen:

(1)       Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto oder netto ohne jeden Abzug 30 Tage nach Rechnungsdatum.

(2)       Der Käufer kommt spätestens 10 Arbeitstage nach Fälligkeit unserer Forderung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

V.              Lieferung:

(1)       Die Lieferung der Waren erfolgt ab Werk und auf Gefahr des Bestellers.

(2)       Lieferfristen müssen schriftlich vereinbart werden. Teillieferungen sind stets zulässig. Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Kriege, Pandemien sowie Flutkatastrophen und deren jeweilige Auswirkungen berechtigen uns, die Lieferungen angemessen hinauszuschieben; darüber hinaus können sich Lieferzeiten durch innerbetriebliche Vorkommnisse immer wieder verändern. Genannte Lieferfristen gelten grundsätzlich nur unter Vorbehalt.

(3)       Transport- und alle sonstigen Verpackungen werden nicht zurückgenommen.

(4)       Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung schriftlich geltend gemacht werden. Der Besteller kann nur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden), sowie Kosten für die Selbstbeseitigung eines Mangels und weiter für Aus- und Einbaukosten, wenn aus unseren Artikeln ein neues Produkt hergestellt wurde.

(5)       Die Eigenschaften unserer Artikel (innere wie äußere) bestimmen sich vorrangig nach unseren Katalogvorgaben oder nachrangig nach vertraglich vereinbarter Beschaffenheit. Bezugnahmen auf Normen und ähnliche Regelwerke, auf Prüfbescheinigungen und ähnliche Zeugnisse hinsichtlich Güte und Verwendbarkeit sind keine Zusicherungen oder Garantien, ebenso wenig Konformitätserklärungen oder Kennzeichen wie CE oder GS.

VI.            Eigentumsvorbehalt:

(1)       Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis der Besteller sämtliche Forderungen bezahlt hat, die wir gegen ihn gestellt haben. Der Besteller darf die Ware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, er befindet sich in Zahlungsverzug oder hat die Zahlungen eingestellt.

(2)       Bei vertragswidrigem Verhalten - insbesondere bei Zahlungsverzug des Bestellers - sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Ware zu verlangen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Besteller verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.

VII.           Gerichtsstand / Erfüllungsort:

(1)       Unser Geschäftssitz ist Erfüllungsort.

(2)       Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an jedem allgemeinen oder besonderen Gerichtsstand zu verklagen.

(3)       Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.